Die Zahlen werden selten genannt, obwohl sie beeindruckend sind: In Deutschland sind über 23 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Das heißt, jeder vierte Bundesbürger setzt sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft ein.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft. Die Förderung des Ehrenamtes war immer ein großes Anliegen der CDU. Mit einem neuen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes haben wir dies jetzt nochmals unterstrichen. Denn was gibt es Sinnvolleres, als das Engagement von Bürgern für Bürger zu unterstützen?
- Bundesfreiwilligendienst: Der größte gesellschaftspolitische Erfolg der letzen Jahre war zweifelsohne die erfolgreiche Einführung des Bundesfreiwilligendienstes. Zunächst von der Opposition bekämpft, ist er heute ein anerkanntes Modell, das aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist. Alle 35.000 Plätze sind heute durchgehend besetzt und der Andrang ist weiterhin groß. Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern jeden Alters offen, die sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren wollen – sei es im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich.
- Freiwilliger Wehrdienst: Rund 3.000 junge Frauen und Männer haben allein im April 2013 als freiwillig Wehrdienstleistende oder als Soldaten auf Zeit ihren Dienst bei der Bundeswehr begonnen. Freiwillig Wehrdienstleistende können sich flexibel verpflichten, in Zeiträumen von 7 bis 23 Monaten. Die CDU hat sich dafür eingesetzt, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen zu sammeln und die Zeit z.B. zwischen Schulabschluss und Weiterbildung sinnvoll zu nutzen. Die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes ist ein voller Erfolg.
- Freiwilligendienste: Die christlich-liberale Koalition hat Wort gehalten. Nachdem in den vergangenen Jahren in den Sonntagsreden immer das hohe Lied auf die Freiwilligendienste gesungen wurde, haben wir Ernst gemacht und die Mittel des Bundes für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) massiv erhöht. Durch eine Vervierfachung der Mittel haben wir viele zusätzliche Plätze schaffen können, wovon vor allen Dingen junge Menschen profitieren. Heute engagieren sich insgesamt 85.000 Menschen in den Freiwilligendiensten sowie beim Bundesfreiwilligendienst. Hinzu kommen noch die Freiwilligendienste im Ausland.
- Entbürokratisierung des Ehrenamts: Mit diesem Gesetz soll das ehrenamtliche Engagement durch Entbürokratisierung und Verbesserung der rechtlichen Bedingungen deutlich erleichtert werden. Durch die neuen Regelungen werden Vereinsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind, haftungsrechtlich den Vorstandsmitgliedern gleichgestellt. Ihre Haftung gegenüber dem Verein wird in gleichem Umfang beschränkt wie die Haftung der Vorstandsmitglieder. Diese Regelungen stellen ehrenamtlich Tätige deutlich besser, wenn es einmal hart auf hart kommt und aus einem Hobby schnell scharfe haftungsrechtliche Fragen entstehen.
- Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags: Im Einkommensteuerrecht haben wir den Übungsleiterfreibetrag um 300 Euro auf 2.400 Euro jährlich angehoben. Durch die Anhebung der Pauschale können ehrenamtlich engagierte Bürger künftig höhere Aufwandsentschädigungen im Jahr erhalten, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig werden. Davon profitieren insbesondere Übungsleiter und Trainer.
- Erhöhung des Steuerfreibetrags für Menschen mit ehrenamtlicher Funktion: In einem weiteren Schritt haben wir den Steuerfreibetrag für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger von bisher 500 Euro auf zukünftig 720 Euro jährlich angehoben. Dies entspricht 60 Euro pro Monat. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Ehrenamtlich Tätigen gerade mit zeitaufwendigen Leitungsfunktionen möglichst nicht zusätzlich mit steuerrechtlichen Problemen belastet werden.
- Zeitliche Entlastung der Schatzmeister: Geholfen haben wir den Vereinen auch dadurch, dass die Frist für die Verwendung ihrer Mittel um ein Jahr auf zwei Jahre ausgedehnt wird. Somit wird der Druck von den Vereinen genommen, die Ausgaben allein in Monatsfristen einzusetzen. Gerade Schatzmeister erhalten so eine Erleichterung, neben ihrem Beruf diese besonders verantwortungsvolle Tätigkeit auszuüben.
- Anhebung der Zweckbetriebsgrenze für Vereine: Die Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen haben wir auf 45.000 Euro angehoben. Damit werden die eher am Breitensport orientierten Vereine deutlich von Bürokratie entlastet.
- Verbesserte Möglichkeiten im Vereinsmanagement: Die Bildung von Rücklagen für Vereine haben wir vereinfacht. So wurde von uns eine Wiederbeschaffungsrücklage im Gesetz verankert. Sie ermöglicht es, für Investitionen – zum Beispiel in einen Vereinsbus oder einen Rasenmäher für den Fußballplatz – einen bestimmten Betrag vorzuhalten. Bei der freien Rücklage ist es zulässig, ein bislang nicht ausgeschöpftes Ausgabevolumen für zwei Jahre vorzutragen.
- Ehrenamtscard: In Hessen gibt es darüber hinaus seit Jahren die Ehrenamtscard mit landesweit fast 1.600 Vergünstigungen durch Kommungen, Land Hessen und private Anbieter.
- Landes–Ehrenamtsagentur Hessen: Hier werden alle Informationen gebündelt, verbreitet, hier gibt es Erfahrungsaustausch und eine Ehrenamtssuchmaschine im Internet.
- Versicherungsverträge: Für bestehende Lücken hat die Hessische Landesregierung Verträge gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken abgeschlossen.
- Die Unterstützung von Vereinen ist mir wichtig!
- Das Ehrenamt ist der CDU nachweislich wichtig!
ViSdP CDU-Darmstadt, Steubenplatz 12.
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